AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2026 – SibilleK AB

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

(1) Die Angebote auf dieser Website sowie sämtliche Dienstleistungen der SibilleK AB (nachfolgend „Auftragnehmer“) in den Bereichen SEO-GEO-Beratung, SEO-Checks, SEO-Monitoring und Content-Strategie für Campingplätze richten sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B).

(2) Der Auftraggeber bestätigt durch die Unterzeichnung des Angebots oder die Bestellung (z. B. per E-Mail), dass er ausschließlich als Unternehmer im Sinne des schwedischen Konsumentköplagen (KKL, Verbraucherkaufgesetz) handelt. Verträge mit Verbrauchern (Privatpersonen) sind unwirksam. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zweifeln an der Unternehmer-Eigenschaft den Nachweis einer gültigen Bolagsverket-Registrierung (schwedischer Handelsregisterauszug) oder einer EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-ID) anzufordern.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen der SEO-GEO-Beratung. Der genaue Leistungsumfang (z. B. einmaliger SEO-Check, fortlaufendes SEO-Monitoring, Strategieberatung oder Content-Erstellung) ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg (wie das Erreichen bestimmter Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Systemen) wird nicht geschuldet.

(3) Der Vertrag kommt erst mit unterschriebener Bestätigung (per E-Mail oder digitaler Signatur) des Auftragnehmers zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um wirksam zu sein.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Analyse, Optimierung und Artikelerstellung notwendigen Informationen, Daten, Freigaben, Kundenreferenzen sowie gegebenenfalls erforderliche Systemzugriffe (z. B. auf Google Business Profile, Website-Backends oder Analytics-Tools) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen bei der Bereitstellung oder innerhalb des vereinbarten Review-Prozesses (sofern nicht anders vereinbart, maximal 5 Werktage) verschieben vereinbarte Fristen und Veröffentlichungsdaten entsprechend. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Vergütung, Steuern und Zahlungsverzug

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro (EUR) oder Schwedischen Kronen (SEK) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

(2) Da der Auftragnehmer seinen Sitz in Schweden hat und der Auftraggeber im EU-Ausland ansässig ist, greift im B2B-Verkehr das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft). Die Umsatzsteuer ist vom Auftraggeber im jeweiligen Zielland anzumelden und abzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. / VAT-ID) bei Vertragsschluss anzugeben.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen des schwedischen Zinsgesetzes (Räntelagen, 1975:635):

  • Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (derzeit 8 % p.a.)
  • Pauschale für Überwachungskosten (förseningsersättning) in Höhe von 450 SEK
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere tatsächliche Inkassokosten geltend zu machen.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Das gesetzliche Urheberrecht an den erstellten Inhalten, Analysen, Berichten und Strategien verbleibt nach schwedischem Recht (Upphovsrättslagen) beim Auftragnehmer.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Texten und Berichten im Rahmen des vereinbarten Projektzwecks. Ein exklusives Nutzungsrecht wird nur dann eingeräumt, wenn dies ausdrücklich im individuellen Vertrag vereinbart wurde. Eine Weiterveräußerung, Drittlizenzierung oder unautorisierte Weitergabe der Monitoring- und Analyseberichte an unbeteiligte Dritte ist nicht gestattet.

§ 6 Vertraulichkeit (NDA)

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technischen Zugangsdaten und internen Strategien der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt für mindestens 5 Jahre ab Beendigung des Vertrages und umfasst auch Informationen, die als Geschäftsgeheimnis gemäß der EU-Richtlinie 2016/943 (umgesetzt in schwedisches Recht durch Lag (2018:558) om skydd för affärshemligheter) eingestuft werden können.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. monatliches SEO-Monitoring) werden, sofern im Angebot nicht anders definiert, fest für eine Laufzeit von 6 Monaten geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ist ausgeschlossen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. bei anhaltendem Zahlungsverzug trotz Mahnung oder grober Verletzung der Mitwirkungspflichten).

(3) Im Falle eines unberechtigten vorzeitigen Projektabbruchs oder einer unberechtigten Kündigung durch den Auftraggeber werden:

  • bereits begonnene oder fertiggestellte Monatsleistungen in voller Höhe berechnet.
  • Für noch nicht begonnene Projektmonate der Mindestlaufzeit wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten monatlichen Betrags fällig.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.

§ 8 Haftung und Gewährleistungsausschluss

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für indirekte Schäden, Drittschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Gesamthaftung ist auf die Höhe des einfachen Auftragswerts des jeweiligen Vertrages begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbegrenzt, jedoch maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme seiner Berufshaftpflichtversicherung (sofern vorhanden).

(2) Der Auftragnehmer optimiert Inhalte und Profile nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik für Suchmaschinen (z. B. Google, Bing) und KI-Systeme (z. B. ChatGPT, Perplexity, Google SGE). Da die Algorithmen, Daten-Crawler, Indexierungsintervalle und Richtlinien dieser externen Plattformen außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen, wird keine Haftung oder Garantie für eine dauerhafte Auffindbarkeit, bestimmte Platzierungen (Rankings), korrekte KI-Zitierungen oder das Ausbleiben von zukünftigen technischen Änderungen auf diesen Plattformen übernommen.

§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß den Bestimmungen der Dataskyddsförordningen (GDPR). Sofern für die Systemzugriffe erforderlich, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Personuppgiftsbiträdesavtal, PUB-avtal). Der Auftragnehmer handelt als Verantwortlicher (Personuppgiftsansvarig).

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht des Königreichs Schweden Anwendung, unabhängig vom Sitz des Auftraggebers. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Tingsrätt Vänersborg, Schweden. Der Auftraggeber unterwirft sich freiwillig diesem Gerichtsstand. Klagen gegen den Auftragnehmer können nur vor diesem Gericht erhoben werden.

§ 11 Force Majeure (Höhere Gewalt)

(1) Der Auftragnehmer ist von seiner Leistungspflicht befreit, soweit die Nichterfüllung auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflusses liegen (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, technische Störungen bei Dritten wie Google oder Hosting-Anbietern).

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten eines Force-Majeure-Ereignisses. Die Leistungspflicht ruht für die Dauer der Störung.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine angemessene Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

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